Umfang des Einlagenschutzes
Durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 Prozent des massgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert.
Dieser Schutz umfasst alle "Nichtbankeneinlagen", also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschätzten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschätzt.
Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken können Sie direkt über den Link beim Bundesverband deutscher Banken abzufragen, dort erfahren Sie im Detail - welche Bank dem Einlagensicherungsfonds und in welcher Höhe angehört.
Eine Besonderheit stellen die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Genossenschaftsbanken dar. Hier sind die Einlagen (in voller Höhe) indirekt gesichert, da die Institute selbst vor einem Zusammenbruch geschätzt sind. Die Körperschaften (z.B. Städte, Gemeinden), die die Banken eingerichtet haben, wenden eine drohende Pleite durch Sanierung ab und sichern dadurch die Gelder. Zusätzlich haben die regionalen Sparkassen- und Giroverbände Stützungsfonds gebildet, und eine Sicherungsreserve liegt bei den Landesbanken und Girozentralen. Ein Sicherungsnetz, das doppelt und dreifach geknöpft ist.
Stützungsfonds und Gewährsträgerhaftung
Die Sparkassen haben zwölf regionale Stützungsfonds gebildet. Sollte eine Kasse in Zahlungsschwierigkeiten kommen, springt der entsprechende Regionalfonds für sie ein. Reicht das nicht aus, kann sie auf die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen zurückgreifen. Sollten auch diese Reserven nicht ausreichen, um die Entschädigungsansprüche abzudecken, kommt es zu einem überregioanlen Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds, die notfalls ihr gesamtes Finanzvolumen zur Verfügung stellen.
Gewährsträgerhaftung
Als vierte und letzte Stufe der Absicherung kommt es dann zur Gewährsträgerhaftung: Die öffentlichen Gebietskörperschaften übernehmen die Garantie für den Bestand der Sparkasse oder Landesbank. Das können die Stadt oder Gemeinde sein, der Landkreis oder auch das Bundesland. Die Gewährsträgerhaftung gilt allerdings nur für Ansprüche, die vor dem 18. Juli 2005 entstanden sind.
Die Genossen setzen auf Solidarität
Das Einlagensicherungssystem der Volks- und Raiffeisenbanken besteht aus mehreren Garantiefonds und dem Garantiebund. Gerät eine Genossenschaftsbank (sie haben alle die Rechtsform eG, eingetragene Genossenschaft) in Zahlungsprobleme, greifen ihr die Garantiefonds mit Barzuschüssen, verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen unter die Arme. Alle angeschlossenen Banken zahlen solidarisch in diese Fonds ein. Dadurch sind die Geldanlagen zu 100 Prozent abgedeckt.
Darüber hinaus sichert der Garantieverbund (in Form von Prüfungsverbänden) die Bank insgesamt ab. Er verhindert, dass die Bank zahlungsunfähig wird und übernimmt schlimmstenfalls Bürgschaften und Garantien.
Staatsgarantie für Sparer ist vor allem ein Symbol
Die Bundesregierung garantiert allen Sparern ihre Einlagen bei deutschen Banken. Damit folgt sie dem Beispiel, das Länder wie Irland oder Griechenland vorgegeben haben. Die Versprechen sind aber vor allem symbolisch. Was passiert, wenn es wirklich hart auf hart kommt, ist völlig unklar.
Erst waren es 500 Milliarden, jetzt sind es schon eine Billion Euro. Die Versprechen der Bundesregierung bei der Bewältigung der Finanzkrise summieren sich zu immer höheren Beträgen. Für private Spareinlagen hatte die Bundesregierung eine Staatsgarantie abgegeben. Sollte eine Bank in Deutschland pleite gehen und sollten die Sicherungsinstrumente der Branche versagen, will die Bundesregierung so alle Spar-, Giro- und Termineinlagen der Bürger ausgleichen. Das aber ist vor allem ein symbolischer Schritt. Zur Dimension: Die Zusage übersteigt den Bundeshaushalt fast um das Doppelte.
Die Staatsgarantie gilt nach Angaben der Bundesregierung dauerhaft. Dies ist eine Aussage, die politisch belastbar ist, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelmheute in Berlin. Die Bürger könnten darauf bauen, dass diese Zusage eingelöst werde, wann immer dies in Krisensituationen nötig werde. Mit diesem Signal will die Regierung Bürger und Finanzmäkte beruhigen.
Über die bisherigen Einlagensicherungen der Kreditwirtschaft hinaus garantiert der Staat, dass kein Euro an Einlagen verloren gehe, betonte Wilhelm. Es gehe um Spar- und Termineinlagen sowie Girokonten. Offenbar soll die Ankündigung der Regierung vor allem Vertrauen schaffen. Denn theoretisch sind die Einlagen von Privatanlegern in Deutschland bei allen Sparkassen, Genossenschaftsbanken und auch Privatbanken ohnehin schon abgesichert.