So lege ich mein Geld als Tagesgeld an

Was ist ein Tagesgeldkonto?
Das Guthaben auf einem Tagesgeldkonto ist täglich verfügbar. Das bedeutet, Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Zinsverlust darüber verfügen. Kündigungsfristen gibt es im Gegensatz zum Sparbuch nicht. Es ist wie ein Girokonto mit höherer Verzinsung. Die Auszahlungen erfolgen grundsätzlich auf ein vorher festgelegtes Referenzkonto.

Unterschiede gibt es bei der Auszahlungsweise der Zinsen: Viele Banken zahlen die Zinsen einmal im Jahr aus (meist am Jahresende), andere zahlen anteilig monatlich oder vierteljährlich aus. Die Vorteile einer monatlichen oder vierteljährlichen anteiligen Auszahlung liegen auf der Hand: Die Zinsen werden mitverzinst (Zinseszins) und der Anleger profitiert von der Verfügbarkeit der ausgezahlten Zinsen. Über diese kann, anders als bei Anlagen, mit festen Laufzeiten sofort nach Gutschrift verfügt werden. Die Bank kann jederzeit ohne Ankündigung den Zinssatz ändern - auch nach unten.

Wie wird ein Tagesgeldkonto eröffnet?
Dem Internet sei Dank - ein Tagesgeldkonto ist in wenigen Minuten eröffnet. Sie füllen das Online-Formular zur Kontoeröffnung aus und geben neben Ihren persönlichen Angaben ein Referenzkonto (Verrechnungskonto) an. Auf dem Referenzkonto werden die Auszahlungen vom Tagesgeldkonto gutgeschrieben, in der Regel wird es Ihr Girokonto sein, aber es ist auch jedes andere Konto, zum Beispiel auch ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank möglich. Eine Änderung des Referenzkontos ist jederzeit möglich. Während Auszahlungen nur auf das Referenzkonto überwiesen werden dürfen, können Einzahlungen auf das Tagesgeldkonto von jedem beliebigen Konto erfolgen.

Ist das Online-Antragsformular vollständig ausgefüllt, können Sie den Kontoeröffnungsantrag im PDF-Format anzeigen lassen und auf Ihrem Computer speichern. Anschließend unterschreiben Sie den ausgedruckten Antrag noch und lassen bei der Post Ihre Identität feststellen. Dazu müssen Sie ein entsprechendes Formular und Kontoeröffnungsantrag in einer Postfiliale abgeben und Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass vorlegen. So wird gewährleistet, dass niemand unter Angabe falscher persönlicher Daten ein Tagesgeldkonto eröffnen kann. Der Postmitarbeiter erfasst dabei die Daten auf dem Ausweis und schickt die Identitätsfeststellung zusammen mit den Kontoeröffnungsunterlagen an die Bank.

Damit von den Zinserträgen keine Abgeltungssteuer abgezogen wird, sollte der Bank auf jeden Fall ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Um die Höhe der Abgeltungssteuer zu berechnen, verwenden Sie am besten unseren Abgeltungssteuer-Rechner. Den Freistellungsauftrag können Sie in der Regel auch online erteilen, oder Sie stecken diesen gleich mit in den Umschlag mit den anderen Unterlagen. Beim Ausfüllen ist zu beachten, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag, dessen aktuelle Höhe auf dem Antragsformular angegeben ist, nicht übersteigen darf. Am besten überprüfen Sie daher, in welcher Höhe Sie schon bei anderen Banken Freistellungsaufträge erteilt haben.

Nach dem Gang zur Post geht dann alles ganz schnell und schon innerhalb weniger Tage erhalten Sie das Begrüßungsschreiben mit der Kontobestätigung Ihrer neuen Bank. Da Sie die Kontonummer nun bereits kennen, können Sie zu diesem Zeitpunkt auch schon Geld auf das Tagesgeldkonto überweisen. In kurzem zeitlichem Abstand werden dann auch die Login-Daten und die TAN-Nummern für das Onlinebanking an Sie verschickt. Bis alle Unterlagen angekommen sind und Sie das Tagesgeldkonto in vollem Umfang nutzen können, vergeht in der Regel nur eine Woche.

Abgeltungssteuer in Verbindung mit Tagesgeld

Im Januar 2009 wurde in Deutschland die Kapitalertragssteuer durch die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte abgelöst. Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne werden seitdem pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird.

Dieser Sparer-Pauschbetrag wird gegenüber den Banken mittels Freistellungsauftrag für Kapitalerträge geltend gemacht. Bei Einnahmen, die über dem geltend gemachten Freistellungsauftrag lagen, führt die Bank zunächst eine Zinsabschlag-Steuer in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. auch Kirchensteuer) ab. Die Bank erstellt am Jahresende einen Bescheid über diese Abzüge, die man bei seiner Einkommenssteuer-Erklärung geltend machen kann. Nun berechnet das Finanzamt den tatsächlichen Steuersatz, der durchaus niedriger sein kann. Liegt dieser unter der Summe, die bereits vorab versteuert wurde, erhalten Sie die Differenz vom Finanzamt zurückerstattet.

 

 

DKB-Cash: weltweit kostenlos Geld abheben